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   BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 72.91   

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BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 72.91 (https://dejure.org/1993,9862)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1993 - 1 D 72.91 (https://dejure.org/1993,9862)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 1 D 72.91 (https://dejure.org/1993,9862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Veränderung der verfahrensmäßigen Sachlage durch die Mandatsniederlegung des Verteidigers - Prüfung der Schuldfähigkeit eines Beamten im Rahmen eines beamtenrechtlichen Dienstvergehens - Zueignung eines amtlich anvertrauten Geldbetrags durch einen Postoberschaffner zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 72.91
    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (st.Rspr., vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 -).

    Die Schuldfähigkeit des Beamten wäre nur dann in Zweifel zu ziehen, wenn die Alkoholabhängigkeit zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder im Zustand eines akuten Rausches begangen hat (Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.).

    Mittelbare Beschaffungskriminalität begründet aber regelmäßig keinen Ausschluß der Schuldunfähigkeit (Urteil vom 16. März 1993, a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 72.91
    Allenfalls bei unmittelbaren Beschaffungshandlungen, bei denen der Täter auf das Suchtmittel selbst (Alkohol) zugreift und es alsbald verzehrt, könnte bei einem unwiderstehlichen Drang, der die Steuerungsfähigkeit ausschließt, eine Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) erwogen werden (BGH, NJW 1989, 2336 f.).
  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 63.83

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Milderungsgrund - Psychische

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 72.91
    Der Senat hat das Kennzeichen dieses Milderungsgrundes gerade darin gesehen, daß die psychische Ausnahmesituation eine lähmende Wirkung auf den Vollzug sittlicher Wertvorstellungen auslöst und dadurch bei dem Betroffenen die sonst vorhandene Hemmschwelle vorübergehend nicht gegeben ist (Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - BVerwGE 76, 145).
  • BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 56.91

    Voraussetzungen für die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 72.91
    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann nicht Beamter bleiben (st.Rspr., z.B. Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 56.91 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03

    Lösungsbeschluss

    Hinsichtlich der Voraussetzungen für einen solchen Lösungsbeschluss schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.7.1980 - 1 D 65/79 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 4.5.1993 - 1 D 72/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 19.1.1993 - 1 D 68/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 83/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 59/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.2.1999 - 1 D 31/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.11.1999 - 1 D 68/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.6.2000 - 1 D 2/99 - zitiert nach Juris; Urt. v. 29.11.2000 - 1 D 13/99 - zitiert nach Juris) an, nach der eine Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen der Strafgerichte nur ausnahmsweise und unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich ist.
  • VG Meiningen, 08.12.2008 - 6 D 60024/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Unterschlagung dienstlich zugänglich

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 11.12.1996, 1 D 56.95, DokBer B 1997, 119 m. w. N. sowie U. v. 04.05.1993, 1 D 72/91, Juris) nehmen an der gesetzlich vorgeschriebenen Bindungswirkung auch Strafurteile teil, die in abgekürzter Fassung abgesetzt worden sind.
  • VG Meiningen, 08.05.2006 - 6 D 60011/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Untersuchungsführer;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 11.12.1996, 1 D 56.95, DokBer B 1997, 119 m. w. N.; sowie U. v. 04.05.1993, 1 D 72/91, Juris) nehmen an der gesetzlich vorgeschriebenen Bindungswirkung auch Strafurteile teil, die in abgekürzter Fassung abgesetzt worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2003 - 2 NDH L 5/02

    Aberkennung; Beamter; Disziplinargericht; Disziplinarmaßnahme; Entfernung aus dem

    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1993 - 1 D 72.91 -, DokBer B 1993, 206 m. w. Nachw.; NDH, Urt. v. 19.6.2001 - 2 NDH L 18/98 -).
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